Agrardieselvergütung
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können für Dieselverbräuche für Tätigkeiten der landwirtschaftlichen Primärproduktion eine teilweise der Vergütung der Energiesteuer beantragen. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei der Differenz zwischen der allgemeinen Mineralölsteuer für Gasöl und dem deutlich geringeren Steuersatz für Agrardiesel. Ziel dieser Regelung ist es die Wettbewerbsfähigkeit der deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu erhalten.
Im Kontext der Energieberatung in der Landwirtschaft ist wichtig, dass diese Steuerentlastung beihilferechtlich nicht unter die De-minimis Regelung fällt. Agrardieselvergütung brauchen bei der Beantragung von förderfähigen Leistungen deswegen im De-minimis-Formular des BLE nicht berücksichtigt werden.