Die Energie, die bezogen wird, unterscheidet sich von der Energie, die verbraucht wird. Umwandlungsanlagen (PV-Anlagen, Kraftwärmekopplung, Heizungsanlagen) stellen der Organisation einen anderen Energieträger zum Einsatz zur Verfügung. Dies führt zu auf den ersten Blick widersprüchlichen Ergebnissen.
Schauen wir uns dies an einem einfachen Beispiel an. Ein Unternehmen bezieht Erdgas zu einem Preis von 1€ pro kWh und Strom für 2€ pro kWh.

Dieser wird von einer KWK Anlage in Strom und Nutzwärme umgewandelt.

Wenn kein Strom ins öffentliche Netz weitergeleitet wird, dann führt dies zu einem Energieverbrauch in der Organisation von:

Das BHKW hat Strom erzeugt und dieser wurde im Unternehmen verbraucht.
Dies führt zu einer wundersamen Vermehrung der Energiemenge, weil zwei Prozesse, die hintereinander geschehen in einem Bilanzrahmen betrachtet werden.
Das BAFA hat deswegen in seinem Merkblatt zur Errechnung des Gesamtenergieverbrauchs verfügt, dass BHKW Strom nicht zu berücksichtigen ist.

Diese Darstellung verfälscht nun aber die tatsächlichen Energieverbräuche im Unternehmen. Denn der Strom wird in unserem Beispiel für die Beleuchtung und in der Produktion verbraucht.
Deswegen haben wir uns entschieden die Verbräuche der Querschnittstechnologien anhand der realen Verbräuche und nicht der "korrigierten" Verbräuche zu berechnen. Zusätzlich haben wir uns dazu entschieden zwei Darstellungen zu erstellen. Die erste berücksichtigt die rechnerischen Kosten und CO2-Verbräuche.
Vom BHKW wurde Strom zu einem Gestehungspreis von 1,21 erzeugt mit den Bezugspreis von 2€ pro kWh ergibt das dann einen rechnerischen Preis von 1,27€ pro kWh.

Dies führt zu einer Verbrauchstabelle mit folgenden Werten.

Es ist hierbei zu beachten, dass die Verbräuche der Querschnittstechnologien als vollkommen unabhängige Größen dargestellt werden. Der Prozess der KWK verbraucht 50.000 kWh. Das sie davon ca. 32.000 kWh in Form von Wärme und Strom den anderen Prozessen im Unternehmen zur Verfügung stellt wird in der ersten Zeile nicht berücksichtigt. Die Beleuchtung und die Produktionsprozesse und Anlagen verbrauchen 12.000 kWh Strom, dass dieser Strom nur zu 1.000 kWh vom EVU bezogen wird und 11.000 kWh Stunden selbst erzeugt wurden, ist dabei unerheblich.
Deswegen ist die Summe der realen Verbräuche einzelner Energieträger aufgeteilt nach Querschnittstechnologien größer als die Bezugswerte.
ENSPECTER zeigt noch eine weitere Tabelle die auf Bezugskosten und CO2-Faktoren basiert. Dabei wird der Zwischenschritt der internen Preis und CO2-Faktorberechnung ausgelassen und es wird mit den Bezugspreisen gerechnet.

Diese Darstellung kann sinnvoll sein, wenn im Verlauf des Audits Maßnahmen entwickelt werden, die mit Sicherheit nicht den KWK Strom verdrängen oder einsparen werden, sondern nur den fremdbezogenen Strom.
Diese Vorgabe kann man in der Analyseperiode unter Analysedaten/Energieträger einstellen.
