Verbraucher Export

Der Kunde hat nach dem EDL-G einen Anspruch auf die erhobenen Daten. Das Gesetzt regelt nicht konkret wie diese Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, spricht aber von einer verwertbaren Format.

"(2) Die für das Energieaudit nach § 8 Absatz 1 verwendeten Daten müssen dem Unternehmen durch die das Energieaudit durchführende Person in einer Weise übermittelt werden, die es ihm ermöglicht, die Daten für historische Analysen und für die Rückverfolgung der Leistung aufzubewahren." [EDL-G §8a, (2)]

Auch für weitere Analysen in anderen Systemen kann es notwendig sein, die Verbraucher zu exportieren.

Dies ist mit ENSPECTER ganz einfach möglich.