Selbsterzeugte Energien
Zu den selbsterzeugten Energien zählen alle Energien, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Liegenschaft erzeugt werden. Hierzu zählen:
- Strom aus regenerativen Quellen, vornehmlich Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft.
- Direkt gewonnene Wärmeenergie aus regenerativen Quellen. Hierzu zählen Solarthermieanlagen und Tiefenthermieanlagen.
- Wärmeenergie, die aus der Umwelt entnommen und die mit Hilfe von Wärmepumpentechniken und mit einem COP > 1 auf ein höheres Temperaturniveau gehoben wird.
- Energien, die aus Umwandlungsprozessen erzeugt werden, bei denen mehr als eine Energieform gewonnen wird. Hierzu zählen KWK und KWK(K) Anlagen.
- Eigenstromerzeugung aus fossilen Brennstoffen
Nicht zu den selbsterzeugten Energien wird Abwärmenutzung gezählt, sofern diese nicht wie unter 3. beschrieben mit Wärmepumpen in ihrem Energieniveau verändert wird. Sofern die Abwärmenutzung in einer isolierten Anlage stattfindet, und anderen Prozessen nicht zur Verfügung steht, wird diese nicht bilanziert.
Die Berechnung der CO2 Emission von selbsterzeugten Energien ist ein komplexes Problem. Per Default werden alle Energieträger mit den derzeit geltenden, vom Umweltbundesamt und dem BAFA veröffentlichten, CO2 Faktoren bewertet. Dieses Vorgehen ist für die Errechnung von Förderungen und die Berichterstellung zwingend vorgeschrieben, verzerrt aber bei einem großen Anteil von mit regenerativen Energien hergestelltem Strom die CO2 Bilanz erheblich.
Im Rahmen dieses Berichtes wird Wärme, die durch die Verbrennung fossiler oder regenerativer Energieträger (Biogas, Holz) erzeugt wird, nicht als selbsterzeugte Energien definiert.