Betriebsübliche Nutzungsdauer

Die betriebsübliche Nutzungsdauer ist ein relevanter Begriff, wenn Maßnahmen nach AGVO gefördert werden sollen und bestimmt werden muss, ob 

Zur Ermittlung der betriebsüblichen Nutzungsdauer für einen Investitionsgegenstand ist die zugehörige AfA-Tabelle heranzuziehen. Sollte eine Anlage in der branchenspezifischen Tabelle nicht aufgeführt sein, ist die „AfA-Tabelle AV“ („allgemeine AfA-Tabelle) zu verwenden. Ist das Investitionsgut in keiner der beiden AfA-Tabellen gelistet, darf die steuerrechtlich relevante Abschreibungsdauer zugrunde gelegt werden. Die betriebsübliche Nutzungsdauer wird durch Multiplikation des ermittelten Wertes (AfA-Tabelle bzw. steuerrechtlich relevante Abschreibungsdauer) mit dem Faktor 1,5 ermittelt (Glossar BAFA, EEW)