8.2 Auslegung

In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass die Organisation bei der Auslegung von Anlagen, Produkten oder Prozessen energieeffiziente Lösungen berücksichtigen muss. Ziel ist es, bei neuen oder veränderten Auslegungen den Energieverbrauch zu minimieren und die energiebezogene Leistung zu verbessern. Dies gilt insbesondere für technische Anlagen und Systeme, die einen direkten Einfluss auf den Energieverbrauch haben.