5.2 Energiepolitik

Die Energiepolitik ist eine offizielle Erklärung der Organisation, in der sie ihre Verpflichtungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Einhaltung von Gesetzen und zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer energiebezogenen Leistung festlegt. Dieser Abschnitt beschreibt die Anforderungen an die Erstellung, Kommunikation und Umsetzung dieser Energiepolitik, die den Rahmen für das Energiemanagementsystem bildet.