10.1 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

Dieser Abschnitt beschreibt den Umgang mit Nichtkonformitäten, also Abweichungen von den festgelegten Anforderungen des Energiemanagementsystems (EnMS) oder der Energieziele. Wenn eine Nichtkonformität festgestellt wird, muss die Organisation die Ursachen ermitteln und Korrekturmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass solche Abweichungen in Zukunft vermieden werden. Dieser Prozess trägt dazu bei, die Integrität und Wirksamkeit des EnMS aufrechtzuerhalten.